Was im Festpreis-Vertrag stehen muss — Checkliste

Acht Punkte, die in jedem Festpreis-Webdesign-Vertrag schriftlich fixiert sein müssen. Ohne diese Klauseln ist der Festpreis keiner.

Vertraege Redaktion Klartext Webdesign 5 Min. Lesezeit
Checkliste auf Papier — Symbol für strukturierte Vertragsprüfung
Foto: Glenn Carstens-Peters / Unsplash

Ein Festpreis ist nur dann wirklich ein Festpreis, wenn der Vertrag wasserdicht ist. Mündliche Zusagen helfen nichts, wenn hinterher die Rechnung kommt. Diese acht Punkte sollten in jedem Festpreis-Webdesign-Vertrag stehen — schwarz auf weiß, unterschrieben, datiert.

Punkt 1: Lieferumfang im Detail

Der wichtigste Punkt. Der Vertrag muss genau beschreiben, was geliefert wird. Nicht „eine moderne Firmenwebsite", sondern konkret:

  • Anzahl der Seiten oder Sektionen
  • Welche Sektionen (Hero, Leistungen, Team, Kontakt, etc.)
  • Mobile-Optimierung für welche Bildschirmgrößen
  • Welche Formulare und Funktionen
  • Welche Schema-Typen (Organization, Service, LocalBusiness, etc.)
  • Welche Meta-Tags und SEO-Grundlagen
  • Kontaktformular mit welchen Feldern
  • Impressum und Datenschutz ja/nein (sollte immer ja sein)

Warum wichtig: Ohne diese Liste kann der Anbieter am Ende sagen „das stand nicht im Vertrag" und Zusatzkosten berechnen. Mit der Liste wissen beide Seiten genau, was gemeint ist.

Formulierung: „Der Lieferumfang umfasst konkret folgende Komponenten: [Liste]. Weitere Komponenten sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und bedürfen eines separaten Angebots."

Punkt 2: Verbindliche Termine

Ohne Termin ist ein Festpreis nur ein halbes Versprechen. Der Vertrag muss verbindliche Daten enthalten:

  • Projektstart: Ab welchem Datum wird gearbeitet?
  • Zwischentermine: Wann steht der erste Entwurf? Wann die Korrekturschleife?
  • Liefertermin: An welchem Datum ist die Website live?
  • Voraussetzungen: Welche Termine muss der Kunde halten (z.B. „Inhalte bis Datum X")

Warum wichtig: Ein Festpreis ohne Termin ist für den Anbieter komfortabel, für den Kunden riskant. Sie müssen wissen, wann Sie das Ergebnis bekommen.

Formulierung: „Die Website wird am [Datum] live geschaltet, vorausgesetzt der Kunde liefert die vereinbarten Inhalte bis spätestens [Datum]. Bei Verzögerungen auf Kundenseite verschiebt sich der Liefertermin entsprechend."

Punkt 3: Zahlungsmodalitäten und Raten

Festpreis-Verträge werden oft in Raten bezahlt. Das sollte schriftlich fixiert sein:

  • Anzahlung: Typischerweise 30-50 Prozent bei Auftragserteilung
  • Mittel-Rate: Ggf. 25-30 Prozent bei Entwurfs-Freigabe
  • Schluss-Zahlung: Rest bei Live-Gang oder nach Freigabe
  • Zahlungsziel: Wie schnell muss bezahlt werden (14 Tage? 30 Tage?)
  • Mahnwesen: Was passiert bei Zahlungsverzug

Warum wichtig: Ohne klare Regelung kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Beide Seiten sollten die Finanzen von Anfang an strukturiert haben.

Formulierung: „Das Honorar wird in drei Raten fällig: 40 Prozent bei Auftragserteilung, 30 Prozent bei Entwurfs-Freigabe, 30 Prozent bei Live-Gang. Zahlungsziel jeweils 14 Tage netto."

Punkt 4: Quelldateien und Nutzungsrechte

Ein oft vergessener, aber kritischer Punkt. Wem gehört was nach dem Projekt?

  • Quelldateien: Bekommen Sie die HTML-, CSS-, Image- und Konfigurationsdateien?
  • Design-Dateien: Bekommen Sie ggf. Photoshop-, Figma- oder Sketch-Dateien?
  • Nutzungsrechte: Dürfen Sie das Design auf anderen Medien (Print, Social Media) verwenden?
  • Exklusivität: Ist das Design exklusiv für Sie, oder darf der Anbieter es anderen Kunden anbieten?

Warum wichtig: Ohne klare Regelung kann der Anbieter später sagen „die Dateien sind Betriebsgeheimnis". Sie sollten alles bekommen, wofür Sie gezahlt haben.

Formulierung: „Nach Zahlung der Schlussrechnung gehen alle Rechte am erstellten Webdesign auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber erhält alle Quelldateien (HTML, CSS, Bilder, Konfiguration) zur freien Verwendung."

Punkt 5: Korrekturschleifen und Mehrleistungen

Der Vertrag muss regeln, wie Änderungen gehandhabt werden:

  • Inkludierte Schleifen: Wie viele Korrekturrunden sind im Festpreis enthalten? (Eine ist üblich bei Festpreis-Modellen)
  • Definition einer Schleife: Was gilt als eine Schleife? („Alle Änderungen innerhalb von 5 Werktagen nach Entwurfs-Präsentation")
  • Zusätzliche Schleifen: Was kosten weitere Schleifen?
  • Mehrleistungen: Was passiert bei Scope-Erweiterungen? Separate Festpreis-Angebote oder Stundenabrechnung?

Warum wichtig: Ohne Regelung werden Änderungswünsche zu endlosen Diskussionen und potenziell zu Konflikten.

Formulierung: „Eine Korrekturschleife ist im Festpreis enthalten. Eine Schleife umfasst alle Änderungswünsche, die der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Entwurfs-Präsentation schriftlich einreicht. Weitere Schleifen oder Scope-Erweiterungen werden als separate Festpreis-Angebote kalkuliert."

Punkt 6: Kündigung und Ausstieg

Was passiert, wenn es nicht passt? Das sollte vorher klar sein:

  • Rücktritt vor Projektstart: Möglich? Bis wann? Mit welchen Kosten?
  • Rücktritt während des Projekts: Welche Teilleistungen werden bezahlt?
  • Kündigung durch den Anbieter: Unter welchen Bedingungen?
  • Zuhaltung der bereits erbrachten Leistungen: Kann der Auftraggeber das Zwischenergebnis behalten?

Warum wichtig: Niemand startet ein Projekt mit der Erwartung zu kündigen. Aber es passiert — und dann ist es wichtig, dass die Regeln vorher klar waren.

Formulierung: „Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Im Falle einer Kündigung während der Umsetzung werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abgerechnet. Der Auftraggeber erhält alle bis dahin erstellten Dateien."

Punkt 7: Haftung und Gewährleistung

Was garantiert der Anbieter für die Qualität?

  • Gewährleistung: Für welchen Zeitraum werden Fehler kostenlos behoben?
  • Was gilt als Fehler: Technische Mängel, Funktionsstörungen, nicht gelieferte Komponenten
  • Was gilt nicht als Fehler: Änderungswünsche, neue Anforderungen, Browser-spezifische Eigenheiten alter Browser
  • Haftungsbegrenzung: In welcher Höhe haftet der Anbieter bei Schäden?

Warum wichtig: Schutz vor unhaltbaren Forderungen beider Seiten.

Formulierung: „Der Anbieter gewährleistet für 6 Monate nach Live-Gang die Funktionsfähigkeit der gelieferten Website. Technische Mängel werden in diesem Zeitraum kostenlos behoben. Inhaltsänderungen und neue Anforderungen sind nicht Teil der Gewährleistung."

Punkt 8: Hosting und laufende Pflege

Der Vertrag sollte klar regeln, was nach dem Live-Gang passiert:

  • Hosting: Muss das Hosting beim Anbieter genommen werden? Oder freie Wahl?
  • Domain: Wer registriert die Domain? Auf wessen Namen?
  • Laufende Pflege: Ist sie Teil des Festpreises oder separat?
  • Wartung: Welche Leistungen sind in der Wartung enthalten?
  • Kündigungsfristen für Hosting und Wartung

Warum wichtig: Der Live-Gang ist nicht das Ende der Beziehung. Was danach passiert, sollte von Anfang an klar sein — damit Sie keine Überraschungen bekommen.

Formulierung: „Die Website wird beim Kunden-VPS des Anbieters gehostet. Hosting wird als separates monatliches Paket abgerechnet. Die Laufzeit des Hosting-Pakets beträgt 12 Monate mit einmonatiger Kündigungsfrist. Der Kunde kann das Hosting jederzeit zu einem anderen Anbieter übertragen."

Unser Standard-Vertrag

Wir arbeiten mit einem kurzen, klaren Vertragswerk, das alle acht Punkte abdeckt. Kein juristisches Labyrinth, sondern lesbare Sätze in Alltagsdeutsch. Der Vertrag passt auf zwei bis drei A4-Seiten und ist in 15 Minuten gelesen.

Wenn Sie unseren Vertragsvorschlag sehen wollen, bevor Sie ein Projekt beauftragen: kein Problem. Wir schicken ihn vorab zum Lesen. So haben Sie Zeit, die Punkte in Ruhe durchzugehen, bevor Sie unterschreiben. Das ist nicht selbstverständlich im Markt — aber bei uns Standard.

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